Pflanzenschutzmittel im Grundwasser< zurück

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Der Themenkomplex "Pestizide und Grundwasserschutz" ist einer der Arbeitsschwerpunkte der Abteilung Grundwasser und Boden. In den Einzugsgebieten von verschiedenen Wassergewinnungsanlagen am östlichen Rand des Oberrheingrabens wurden im Rahmen von Grundwasserüberwachungsprogrammen durch das TZW immer wieder zum Teil hohe Belastungen des Rohwassers mit Dichlorbenzamid festgestellt. Mehrjährige gezielte Untersuchungen im gesamten Einzugsgebiet ergaben, dass hohe Dichlorbenzamidkonzentrationen in den Randzuflüssen aus der Vorbergzone hauptverantwortlich für die Belastungen der in der Ebene (Hauptaquifer) gewonnenen Brunnenwässer sind. Die Hangbereiche werden durch Reben-, Obst- oder Beerenanbau intensiv genutzt.

Dichlorbenzamid ist ein Abbauprodukt des Herbizidwirkstoffes Dichlobenil. Es war zwar zunächst naheliegend, die Belastungsursachen mit dem Weinanbau in der Vorbergzone in Zusammenhang zu bringen. Aufgrund des breiten Anwendungsspektrums mussten jedoch auch andere Belastungsquellen, speziell die Anwendung auf Nichtkulturland, berücksichtigt werden. Da Dichlobenil eine "W1-Auflage" (NG 237) besitzt und somit in Einzugsgebieten von Grundwassergewinnungsanlagen oder sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen nicht angewendet werden darf, ist eine rechtliche Basis zur Sanierung auch außerhalb von zu klein ausgelegten Wasserschutzgebieten gegeben (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung).

Auf der Grundlage gezielter Situationsanalysen und der dadurch nachgewiesenen Belastungsherkunft wurden in einigen Gewinnungsgebieten bereits Allgemeinverfügungen durch die jeweils zuständigen Regierungspräsidien erlassen, so dass der Einsatz dichlobenilhaltiger Mittel in den gesamten potentiellen Einzugsgebieten der betroffenen Wasserwerke heute generell verboten ist. In einigen anderen Gebieten steht diese rechtliche Maßnahme kurz bevor. Kontrollen des Anwendungsverbotes erfolgen nicht nur über Wasser- und Bodenproben, sondern auch über Produkte wie z. B. Neuen Wein.

Unter anderem aufgrund von Dichlorbenzamidfunden aus Baden-Württemberg verkündete die seinerzeit zuständige Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig (BBA) das Ruhen der Zulassung des Wirkstoffes. Mittlerweile wurde die Zulassung für dichlobenilhaltige PSM vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerrufen.

Aber auch andere Pestizidwirkstoffe erweisen sich als grundwasserschädlich. So ergaben sich in einigen Gewinnungsgebieten Befunde beispielsweise von Bentazon oder Metalaxyl im Grundwasser. Gezielte Monitoringprogramme in den Zustrombereichen der betroffenen Brunnen sollen hier dazu beitragen, die Herkunft der Belastungen zu erkunden und Möglichkeiten zur Problemlösung aufzuzeigen.

So wurden beispielsweise in einem Brunnen in der Oberrheinebene Bentazonkonzentrationen von mehr als 0,2 µg/L festgestellt, so dass die Entnahme hier eingestellt werden musste. Bentazon wird als Herbizid hauptsächlich im Mais- und Kartoffelanbau eingesetzt.

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Mit mehreren Förderversuchen konnte nachgewiesen werden, dass in diesem Fall durch ein verändertes Brunnenmanagement niedrigere Bentazonkonzentrationen im Rohwasser erreicht werden können. (Bild)

Bild: Entwicklung der Bentazonkonzentration im Rohwasser eines Brunnens in der Oberrheinebene
seit Wiederinbetriebnahme am 18.07.03 im Vergleich zum ersten und zweiten Förderversuch 2003

Als Resultat der gemeinsamen Anstrengungen des Wasserversorgers, der Behörden und des TZW fördert der Brunnen inzwischen mit reduzierter Leistung bei sicherer Unterschreitung des Trinkwassergrenzwertes von 0,1 µg/L wieder ins Netz. Zudem wurde das Schutzgebiet als Pflanzenschutzmittelsanierungsgebiet nach § 5 der SchALVO festgesetzt. Damit ist jeder Einsatz von bentazonhaltigen Mitteln im Wasserschutzgebiet verboten.

Zudem befassen sich verschiedene Forschungsvorhaben der Abteilung Grundwasser und Boden mit dem Thema Pflanzenschutz und Gewässerschutz. So werden in derartigen Studien etwa

oder auch
erarbeitet.