Qualitätsanforderungen an Aktivkohlen< zurück
Zusammenfassung
In Wasserwerken, in denen Aktivkohle zur Entfernung von Spurenverunreinigungen zum Einsatz kommt, wurde vereinzelt beobachtet, dass selbst bei Verwendung derselben Aktivkohletype und konstanter Rohwasserbelastung, jeweils nach der Reaktivierung deutliche unterschiedliche Laufzeiten der Adsorber resultierten. Dies war auf Qualitätsunterschiede in der Adsorptionskapazität der eingesetzten Aktivkohlechargen zurückzuführen, wobei es sich hier überwiegend um Reaktivate handelte. Um sicherzustellen, dass die eingesetzte Aktivkohle eine ausreichende Adsorptionskapazität aufweist, ist eine Qualitätskontrolle der im Wasserwerk angelieferten Aktivkohle erforderlich. Entsprechende Untersuchungen wurden bislang praktisch nicht durchgeführt, da nicht bekannt war, dass die angelieferten Aktivkohlen aufgrund unzureichender Reaktivierung eine geringe Adsorptionskapazität aufweisen können. Somit wurde die Erfordernis einer Wareneingangskontrolle auch nicht gesehen. Dementsprechend fehlten Bemessungsgrundlagen, die zu praxisrelevanten Aussagen führen. Diese Wissenslücke wurden in Forschungsarbeiten geschlossen, mit dem Ergebnis, dass unter Anwendung der Ergebnisse des Forschungsvorhabens Wasserwerke ihren spezifischen Kohlebedarf senken können.