Untersuchungen zur Schwermetallabgabe< zurück

Überprüfung und Festlegung von Einsatzgrenzen für metallene Werkstoffe nach DIN 50930-6 und Untersuchung nach DIN 50931-1. Die Grenzen für den Einsatz der metallenen Werkstoffe sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt. Es dürfen nur DIN- bzw. DIN-/DVGW-geprüfte Materialien und Geräte eingesetzt werden.

Untersuchungen werden durchgeführt auf z.B.

Kupfer aus Kupferrohren und Armaturen in der Trinkwasser-Installation

Zink aus verzinktem Stahlrohr (Neigung zu Zinkgeriesel) und aus Messingarmaturen (Entzinkungsneigung)

Eisen aus verzinktem Stahlrohr (Rostwasserbildung) und aus Zuleitungen der Wasserversorgung (Endstränge, braunes Wasser)

Blei aus Bleileitungen (alte Hausanschlußleitungen, Hausinstallation), aus bleihaltigen Lötverbindungen (bleihaltige Lote für Trinkwasser-Installation nicht zugelassen) und aus bleihaltigen Armaturen und Fittings

Nickel aus Armaturen (Rotguß) oder vernickelten Bauteilen

Arsen aus Messingbauteilen