In der Fortschreibung der WHO-Leitlinien für Trinkwasserqualität (3. Ausgabe, 2004) wird die Umsetzung des Water Safety Plan (WSP) empfohlen. Der Water Safety Plan basiert auf dem HACCP-Konzept, einem prozessorientierten Risikomanagementsystem. Es ist davon auszugehen, dass mit der nächsten Revision der EG-Richtlinie 98/83/EG (Trinkwasserrichtlinie) und deren Umsetzung in deutsches Recht vergleichbare Anforderungen an ein Managementsystem für Wasserversorgungsunternehmen festgelegt werden.
Die systematische Vorgehensweise zum Aufbau eines prozessorientierten risikobasierten Systems ist im DVGW-Hinweis W 1001 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung“ beschrieben. Mittelfristig soll die TSM-Prüfung des DVGW um entsprechende Fragen zur Umsetzung eines prozessorientierten Managementsystems erweitert werden.
Bei der Erarbeitung und Einführung eines Risikomanagementsystems nach dem DVGW-Hinweis W 1001 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung“ werden am TZW Gefährdungen und Risken für die Trinkwasserversorgung systematisch erfasst und bewertet. Die Vorgehensweise gliedert sich in folgende Schritte:
1. Bestandsaufnahme: Beschreibung und Darstellung des gesamten Versorgungssystems vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher mit Definition der kritischen Punkte, Analyse der Betriebsweise und Systemleistungsfähigkeit. Hierzu erfolgen Vor-Ort-Termine zur Bestandsaufnahme und Dokumentation der Situation vor Ort.
2. Gefährdungsanalyse: Im Rahmen der Gefährdungsanalyse werden im untersuchten Versorgungssystem Gefährdungen in Verbindung mit den die Gefährdung auslösenden Ereignissen erfasst, die die Trinkwasserqualität oder die Versorgungssicherheit beeinträchtigen können.
3. Risikoabschätzung: In diesem Schritt werden das Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit für die identifizierten Gefährdungen abgeschätzt. Zur vergleichenden Bewertung der Risiken wird eine Risikomatrix angelegt, die auch eine Priorisierung der Risiken ermöglicht.
4. Maßnahmen zur Risikobeherrschung, Validierung und Korrekturmaßnahmen: Hierbei erfolgt eine Bestandsaufnahme der bestehenden technischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Risikobeherrschung, eine Validierung der Maßnahmen durch Prüfung auf fachgerechte Umsetzung und die Optimierung der Maßnahmen bzw. deren Überwachung. Bestehende Korrekturmaßnahmen werden erfasst und bewertet. Falls erforderlich und gewünscht können auch detaillierte Arbeitsanweisungen erstellt werden.
5. Dokumentation: Die Ergebnisse werden in einer Dokumentationsmatrix festgehalten; ggf. kann darin auch auf weitere bereits bestehende Dokumentationen (z.B. Handbücher, Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen usw.) verwiesen werden.
Das TZW unterstützt Wasserversorgungsunternehmen beim Aufbau eines solchen risikobasierten prozessorientierten Managementsystems. Die genannten Schritte 1 bis 5 werden dabei in enger Abstimmung mit dem beteiligten Versorgungsunternehmen durchgeführt.
Basis für die Bewertung von Maßnahmen und Korrekturen zur Risikobeherrschung sind die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Gefährdungs- und Risikoanalyse werden in ihrem Umfang und Detaillierungsgrad den Erfordernissen vor Ort angepasst.
In die Projektbearbeitung sind Experten unterschiedlicher Fachrichtungen aus dem interdisziplinär besetzten Projektteam des TZW eingebunden (Geoökologen, Hydrologen, Mikrobiologen, Chemiker, Ingenieure). Je nach Datenlage können zusätzlich unterschiedliche Instrumentarien, etwa Geographische Informationssysteme (GIS) oder bestimmte Monitoringstrategien und –techniken eingesetzt werden.
Veröffentlichungen zum Thema